Bei der Planung von Neubauten ist es wichtig schon in der Vorplanungsphase einen Gebäudeenergieberater zu Rate zu ziehen. Wer heute ein Haus baut, sollte künftige Entwicklungen der Energiepreise im Blick haben. Die Zeiten des billigen Öls und Gas sind vorbei. Dies sollte berücksichtigt werden, wenn über die Art der Heizung und die Qualität der Fenster oder der Dämmung entschieden wird. So ist die heute eingebaute Heizung 15-20 Jahre in Betrieb. Da können falsche Entscheidungen auf lange Sicht richtig teuer werden.
Aber auch wenn der Bauplan schon erstellt ist, bleibt noch Zeit für Verbesserung. Mit wenig Aufwand kann in dieser Phase noch ein großes Potenzial für energetische Optimierung genutzt werden. Nur wenige Bauherrn wissen: „Wer beim Energiesparen über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus geht, erhält vom Staat günstige Darlehen oder Zuschüsse“.
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Für den Neubau von Wohngebäuden sind aktuell Förderungen für den Erstkauf oder Bau in Form eines zinsvergünstigten Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verfügbar.
EH40 KFN
Der Neubau muss als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit dem Mindeststandard Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Die Förderstufe wird erreicht, wenn das Gebäude in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt wird. Darüber hinaus darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.
EH40 KFN (QNG)
Der Neubau muss als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit dem Mindeststandard Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Die Förderstufe wird erreicht, wenn das Gebäude die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat. Darüber hinaus darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.
Für den Neubau von Wohngebäuden sind aktuell Förderungen für den Erstkauf oder Bau in Form eines zinsvergünstigten Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verfügbar.
Der Neubau muss als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit dem Mindeststandard Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Die Förderstufe wird erreicht, wenn das Gebäude in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt wird. Darüber hinaus darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.
EH40 KFN (QNG)
Der Neubau muss als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit dem Mindeststandard Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Die Förderstufe wird erreicht, wenn das Gebäude die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat. Darüber hinaus darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.
Bei allen Neubauten muss das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude. Die Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zur Wärmedämmung, sommerlicher Wärmeschutz und der Nutzung von erneuerbaren Energien. Das GEG regelt zudem die Methodik und Anforderungen zur Erstellung und zur Verwendung des Energieausweises.
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