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| Förderung von Einzelmaßnahmen ab 01.03.2011 |
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KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen bei der energetischen Modernisierung
Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Wohnimmobilie energetisch modernisieren möchten, erhalten ab dem 1. März 2011 auch für Einzelmaßnahmen wieder Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dies bietet privaten Eigentümern die Möglichkeit, zeitlich versetzte Einzelmaßnahmen finanzieren können.
Eigentümer, die beispielsweise nicht eine vollständige Modernsierung planen, sondern Schritt für Schritt die energetische Qualität der Immobilie verbessern wollen, wie z.B. die Heizungsanlage oder Fenster erneuern oder eine Lüftungsanlage einbauen möchten, können somit wieder mit staatlicher Hilfe rechnen.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen.
- Vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat ein Energieberater die Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude, sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieses Merkblattes zu bestätigen.
- Für diese Beratung kann ggf. die Förderung durch die Vor-Ort-Beratung des BAFA in Anspruch genommen werden.
- Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte Ausführung und Luftdichtheit zu achten.
- Entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten sind Bestandteil der Beratung durch den Sachverständigen.
Lassen Sie sich im Vorfeld von uns beraten, wir stehen Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
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 Dächdämmung
 Dämmung Geschossdecke
 Fenstertausch
 Sanierung Rolladenkasten
 Aussendämmung
 Dämmung Kellerdecke
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