Einzelmaßnahmen

Gefördert werden Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Unternehmen durch den Einsatz von hocheffiziente Querschnittstechnologien. Bei Einzelmaßnahmen ist keine Nachweis von Sachverständigen nötig, die technische Effizienzkriterien müssen erfüllt sein.

Förderbar sind:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftsysteme
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung

Es muss sich um eine Ersatzinvestitionen handeln, eine Förderung von Neuinvestitionen ist ausgeschlossen. Netto-Investitionsvolumen von mindestens 5.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller.

  • Die Höhe des Zuschuss bei Einzelmaßnahmen beträgt:
    • 30 % für kleine und mittlere Unternehmen
    • 20 % für sonstige Unternehmen

Weiterführender Link zum Bafa

 

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