Gefördert werden Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Unternehmen durch den Einsatz von hocheffiziente Querschnittstechnologien. Bei Einzelmaßnahmen ist keine Nachweis von Sachverständigen nötig, die technische Effizienzkriterien müssen erfüllt sein.
Förderbar sind:
Es muss sich um eine Ersatzinvestitionen handeln, eine Förderung von Neuinvestitionen ist ausgeschlossen. Netto-Investitionsvolumen von mindestens 5.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller.
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